Ein Pflegeheim läuft rund um die Uhr. Über 📅 Schichtplan (im Personal-Menü) teilst du dein Team in Schichten ein – manuell oder vollautomatisch durch die PDL. Dazu kommen Krankheit und Urlaub, die die Verfügbarkeit beeinflussen.
| Schicht | Zeit | Wer |
|---|---|---|
| 🌅 Frühdienst | 06:00–14:00 | Pflege |
| 🌆 Spätdienst | 14:00–22:00 | Pflege |
| 🌙 Nachtdienst | 22:00–06:00 | Pflege (inkl. Nachtbereitschaft) |
| ☀️ Tagdienst | 08:00–16:00 | Nicht-Pflege (werktags) |
Die drei Pflege-Schichten decken die Betreuung der Bewohner rund um die Uhr ab. Für jede gilt die gesetzliche Mindestbesetzung: mindestens eine Pflegefachkraft muss anwesend sein (siehe Personalbemessung).
Der Tagdienst ist für alle Nicht-Pflege-Rollen gedacht – Hausmeister/in, Verwaltungskraft, Koch/Köchin, Reinigungskraft, Therapeut/innen, Sozialdienst usw. Diese arbeiten typischerweise von Montag bis Freitag tagsüber.
<note>Für den Tagdienst gilt keine Pflegefachkraft-Mindestbesetzung – er wird daher nie als „unterbesetzt„ markiert.</note>
Stellst du eine Pflegedienstleitung (PDL) ein, schaltest du den Auto-Plan frei:
Ohne PDL planst du manuell: Klick auf + in einer Zelle und wähle den Mitarbeiter.
Mitarbeiter können krank werden (z. B. saisonale Grippewellen im Winter). Während der Krankheit sind sie nicht einsatzfähig und werden im Plan als „(krank)“ angezeigt. Die Lohnfortzahlung läuft weiter – plane also einen Puffer ein.
Jeder Mitarbeiter hat einen Jahresurlaubsanspruch von 30 Tagen. Im Mitarbeiter-Profil trägst du unter 🏖️ Urlaub einen Zeitraum ein (Startdatum + Tage):
<note tip>Schicke Mitarbeiter mit niedriger Stimmung rechtzeitig in den Urlaub – erholtes Personal kündigt seltener. Achte aber darauf, dass nicht zu viele gleichzeitig fehlen und die Mindestbesetzung gefährdet ist.</note>
<note important>Hinweis: Schichtzeiten und der 30-Tage-Urlaub sind eine vereinfachte Spielmechanik. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 20 Tage (bei 5-Tage-Woche, § 3 BUrlG); Tarifverträge in der Pflege sehen häufig 28–30 Tage vor. Reale Dienstpläne unterliegen zusätzlich dem Arbeitszeitgesetz.</note>